Unser Bild vom Kind

§ 1 Abs. 1 SGB 8:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

In unseren Augen ist jedes Kind:

  • ein aktiver Partner
  • ein Individuum
  • ein Forschergeist
  • ein Fragensteller

kurzum der Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit.

Jedes Kind unserer Einrichtung kommt mit seinen Fähig- und Fertigkeiten, seinen Stärken und seiner Entdeckungsfreude.

Täglich bieten wir den Kindern die Möglichkeiten, eine anregungsreiche, interessante und wahrnehmungsfördernde Umgebung zu erobern.

Das Kind hat seinen eigenen Entwicklungsstand und seinen Rhythmus. Dies zu erkennen und aufzugreifen, sehen wir als wichtige Aufgabe.

Ziele der Einrichtung

In der pädagogischen Arbeit ist uns die Beobachtung des Kindes wichtig, um es ganzheitlich wahrzunehmen, es zu stärken, weiter zu fördern und seine Entwicklung zu dokumentieren.

Ziele der Einrichtung / Unser Ziel ist es daher:

  • eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich jedes Kind akzeptiert und angenommen fühlt
  • jedes Kind in seiner sozial-emotionalen Entwicklung zu stärken
  • die Kinder auf künftige Lebenssituationen vorzubereiten, ihnen Teilhabe an Entscheidungen (Partizipation) zu ermöglichen
  • Wertschätzung, Achtung und den Umgang mit Vielfalt (Inklusion) erleben zu lassen, so dass jedes Kind das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln entwickeln kann
  • die kommunikative Kompetenz jedes Kindes anzuregen und zu unterstützen
  • jedem Kind die Möglichkeit bieten sich durch unterschiedliche Wahrnehmungserfahrungen weiterzubilden, und somit eigene Ressourcen zu erweitern und zu stärken

Grundsätze der Bildung und Förderung

4.1 Unser Auftrag
Jeder Kindergarten unterliegt seit dem Jahre 2008 dem Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz / KiBiz).

Im Artikel 1
§2
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit.
§3
(1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Die im Gesetzestext getroffenen Aussagen zum Auftrag der Tageseinrichtungen werden in der Bildungsvereinbarung NRW konkretisiert.

Der Begriff „Bildung“ umfasst nicht nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten. Vielmehr geht es im gleichen Maße darum, Kinder in all ihren möglichen (…) Entwicklungsbereichen zu begleiten, zu fördern und heraus
zu fordern.

Ziel der Bildungsarbeit ist es daher, die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und ihnen Gelegenheiten zu verschaffen, ihre Entwicklungspotenziale möglichst vielseitig auszuschöpfen und ihre schöpferischen Verarbeitungsmöglichkeiten zu erfahren.

Die Bildungsbereiche sind:

  • Bewegung
  • Körper, Gesundheit und Ernährung
  • Sprache und Kommunikation / Alltagsintegrierte Sprachbildung
  • Soziale und (inter-) kulturelle Bildung
  • Musisch-ästhetische Bildung
  • Religion und Ethik
  • Mathematische Bildung
  • Naturwissenschaftliche-technische Bildung
  • Ökologische Bildung
  • Medien